Wussten Sie schon, dass das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) die Vorbereitung von Ladeinfrastruktur im mehrgeschossigen Wohnungsbau vorschreibt?
Bei Wohngebäuden, die über mehr als fünf Stellplätze verfügen, muss jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden. Bei Nichtwohngebäuden, die über mehr als sechs Stellplätze verfügen, muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
Die Leitungsinfrastruktur steht für die Gesamtheit aller Leitungsführungen zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen, d.h. es müssen Leitungswege in Form von Leerrohren, Kabelschutzrohren, Kabelbahnen etc. geschaffen werden.
ETGAR sorgt dafür, dass bereits beim Bau des Gebäudes die später zu erstellende Infrastruktur vorbereitet ist und bringt folgende Vorteile mit sich:
- Komplettsystem zur Verteilung der Stromversorgung auf dem gesamten Grundstück vom Hausanschlussraum aus
- jederzeitige Nachbelegung durch Leerrohrsystem möglich, ohne Aufgraben
- individuell erweiter-, kombinier- und verlängerbar dank modularem Aufbau